19.01.2024

Wirtschaft

Neuer Mietspiegel 2024/25

Mieten in Schwerin sind durchschnittlich um 3,8 Prozent gestiegen
Auch in der Schweriner Innenstadt ist nur ein geringer Anstieg der Mieten zu verzeichnen.
like-imagelike-image
share email
dislike-imagedislike-image

Der neue Mietspiegel für die Landeshauptstadt wurde beschlossen und ist seit dem 1. Januar wirksam. Der qualifizierte Schweriner Mietspiegel erscheint bereits zum 14. Mal und löst den Mietspiegel 2022/23 ab.

Für den neuen Mietspiegel 2024/25 standen Daten von 25.826 Mietwohnungen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um 10.771 Bestandsmieten und 15.055 Neuvertragsmieten. Diese Stichprobe liefert sichere Angaben zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Frei vereinbarte Mieten sind im untersuchten Zeitraum vom 1. September 2017 bis 31. August 2023 im gesamten Stadtgebiet um durchschnittlich 3,8 Prozent gestiegen.

Die Art, Größe, Ausstattung und Lage einer Wohnung einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit sind weiterhin wichtige Faktoren für die Miethöhe. Die Wohnungsmieten in Schwerin schwanken im Mittelwert je nach Ausstattung, Baualtersklasse (BAK) und Wohnungsgröße zwischen 4,75 und 11,15 Euro/m² Wohnfläche.

So liegt die ortsübliche Vergleichsmiete beispielsweise im Stadtteil Werdervorstadt für neu errichtete Wohnungen der Baualtersklasse 1A bis 80 m² bei 9,55 Euro/m². Im Stadtteil Krebsförden liegt sie für die Baualtersklasse 1 B bis 80 m² bei 5,90 Euro/m², im Stadtteil Mueßer Holz für die Baualtersklasse 3 bis 60 m² bei 5,05 Euro/m² und im beliebten Stadtteil Schelfstadt für die Baualtersklasse 4 E bis 80 m² ohne Zuschläge bei 7,80 Euro/m².

Mit dem aktuellen Mietspiegel wurden auch zwei Neuerungen umgesetzt. So ist die bisherige „Baualtersklasse 5 – Altbau Baujahr bis 1956 – nicht modernisiert“ nicht mehr im Mietspiegel vertreten. Dagegen wurde die „Baualtersklasse 4 – Altbau vollmodernisiert/modernisiert“ erstmals entsprechend dem Zeitpunkt der Modernisierung in zwei Kategorien unterteilt – in die bis 2004 und die ab 2005 modernisierten Altbauten.

Der Mietspiegel ist im Bürgerbüro des Stadthauses in gedruckter Form gegen eine Gebühr von einem Euro erhältlich oder online unter www.schwerin.de/gutachterausschuss.